Für Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, bedeutet dies, dass bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit diesen Hochrisikostaaten besondere Sorgfaltspflichten gelten.
Neu ist die verschärfte Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) durch die Financial Action Task Force (FATF) seit dem 28. Juni 2024. Weitere betroffene Drittstaaten können der jeweils aktuellen delegierten Verordnung der EU-Kommission entnommen werden.
Für bayerische KMU ist es ratsam, die neuen Regelungen seit dem 10. Oktober zu beachten und ihre Compliance-Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Genaue Informationen sind der jeweils gültigen delegierten Verordnung zu entnehmen.