Der Wechsel von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung begann in Deutschland 2005 mit der Einführung der Lkw-Maut. Laut offizieller Berechnung der Wegekosten, für das Bundesfernstraßennetz für die Jahre 2018 bis 2022, gelten Betriebs-, Unterhaltungs- und Mauteinzugskosten sowie Aufwendungen für die Polizei als wesentlicher Bestandteil der gesamten Infrastrukturkosten. Aufwendungen für die Polizei dürfen allerdings nun nach dem EuGH-Urteil nicht mehr einbezogen werden.
Rückerstattung der Lkw-Maut
Unternehmen, die eine Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut wünschen, können sich direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wenden. Folgende Punkte sind - nach telefonischer Auskunft des BAG - zu beachten:
- Anträge sind zu richten an das:
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Fax: 0221 5776-1777
- Ausreichend ist ein formloser Antrag in Papierform oder per Fax. (Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig!)
- Die Frist zur Einreichung beim BAG ist der 31. Dezember 2020.
- Es soll ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse im Antrag genannt werden. Dies ist erforderlich für die Zuwendung einer Eingangsbestätigung.
- Die Amtssprache für den Antrag ist deutsch.
- Der Antrag ist zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen.
- Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden. (Dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich)
- Erstattet werden kann die zu viel gezahlte Maut für den Zeitraum 2017 bis 2020.
(Quelle: News International IHK Niederbayern)