Luxemburg- Dienstleistungsanzeige ist teurer geworden

Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort eine Betriebsstätte haben zu müssen.

 

Allerdings müssen Betriebe in der Regel eine Dienstleistungsanzeige und Entsendemeldungen abgeben, sowie steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Die Gebühr für die Dienstleistungsanzeige wurde nun von 24 auf 50 Euro angehoben.

Bei Fragen zur Dienstleistungsanzeige wenden Sie gerne an unsere Außenwirtschaftsberatung.

Quelle und weitere Info: Guichet.lu

(BHI NL 11/2023)