Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

München - Das BAFA hat zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren die Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter aktualisiert und verlängert.

Zusätzlich wurde eine neue Genehmigung, die AGG Nr. 36 für Marineausrüstung, eingeführt und ist seit dem 1. April 2024 in Kraft.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft setzen sowie die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängern.

Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK: „Das erste und das zweite Maßnahmenpaket zeigen bereits erste, sehr positive Effekte. Die Verfahrenserleichterungen tragen zu deutlich schnelleren Genehmigungen bei, ohne dabei zu Abstrichen bei den Prüfstandards zu führen. Mit dem nunmehr dritten Maßnahmenpaket setzen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer effektiven und effizienten Exportkontrolle konsequent fort. Weitere Vorschläge zur Vermeidung unnötiger Bürokratie im Bereich der Exportkontrolle prüfen wir fortlaufend.“

Das dritte Maßnahmenpaket ergänzt das erste, zum 1. September 2023 in Kraft getretene Maßnahmenpaket sowie das zweite, zum 8. Januar 2024 in Kraft getretene Maßnahmenpaket.

Quelle: BAFA