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Merkblätter zur neuen EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) von BAFA veröffentlicht

Am 9. September 2021 tritt die neue EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu zwei neue Merkblätter auf seiner Webseite veröffentlicht.

Berlin (25.08.2021) - In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EU-Dual-Use-VO am 9. September 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei neue Merkblätter veröffentlicht.

Eine ausführliche Darstellung der ab dem 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821).

Das Merkblatt zum Art. 5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung bietet den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung des neu eingeführten Art. 5 EU-Dual-Use-VO.

Bei der gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung von DIHK, IHKs und BAFA am 16. Juni erfuhren die rund 1.800 Teilnehmer via Livestream, was von der neuen Dual-Use-Verordnung zu erwarten ist.

Nachfolgend können Sie den Link zum Video und die Präsentation vom BAFA nachschauen. Weitere Informationen zum Thema Dual-Use finden Sie auf der DIHK-Webseite hier und auf der BAFA-Webseite hier.

(Quelle: IHK zu Coburg)