Wichtig für Dienstreisen und Mitarbeiterentsendung
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht.
Hier geht es zum Download des BMF Schreibens
Quelle: BHI NL 01/2023