Das geht aus einem neuen Erlass (RU) von Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hervor.
Arbeitnehmer über 65 Jahre sowie Mitarbeiter mit chronischen Krankheitenmüssen aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen grundsätzlich ins Homeoffice versetzt werden.
Ausnahmen
Eine Ausnahme gilt nur für Mitarbeiter, deren persönliche Anwesenheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist. Auch medizinische Einrichtungen sowie strategische Organisationen wie Rosatom oder Roskosmos sind vom Erlass ausgenommen.
Arbeitgeber müssen in elektronischer Form über die Anzahl der Mitarbeiter, die ins Homeoffice versetzt werden bzw. im Büro verbleiben sowie über deren Tätigkeitsart und -ort informieren. Die Angaben müssen gemäß dem Erlass an die E-Mail-Adresse organization_size(at)mos.ru versendet werden. Weitere Informationen dazu sind unter der folgender Telefonnummer zu erhalten: +7 (495) 870-72-98.
Quelle: News International IHK München