Nachhaltigkeitsberichtspflichten ab 2025 - was Sie jetzt wissen müssen

Brüssel - Ab 2025 greift die Europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU müssen künftig Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Für nicht-kapitalmarktorientierte KMU steigt die Nachfrage nach ESG-Daten durch Kunden und Partner voraussichtlich weiter an.

Zur Entlastung hat die EU-Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU (VSME) angekündigt. Gleichzeitig soll eine geplante „Omnibus-Verordnung“ die Bürokratie im Bereich ESG-Berichtspflichten reduzieren.

Im Bereich Lieferkettensorgfalt bietet das BAFA neue Handreichungen an, die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterstützen.

Am 20. Februar 2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet in der IHK in Würzburg eine Q&A-Session zur CSRD statt, um Unternehmen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Bei Interesse melden Sie sich gerne an bei: jessica.philipp(at)wuerzburg.ihk.de  
Die Veranstaltung ist kostenfrei und in Präsenz.

Zudem bietet die IHK Würzburg neue Seminare zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie an.