Laut der neuen Regelung müssen alle Fahrzeuge bei der Einfahrt in Namibia bei der Zollbehörde angemeldet werden. Hierbei müssen alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden, einschließlich des Kaufvertrags, des Ursprungslandes und der Zieldestination des Fahrzeugs.
Zudem müssen alle Fahrzeuge vor der Ausfahrt aus Namibia wieder bei der Zollbehörde abgemeldet werden. Hierbei ist ebenfalls die Vorlage von Dokumenten wie dem Kaufvertrag und der Zieldestination des Fahrzeugs erforderlich.
Die Einführung dieser neuen Regelung soll dazu beitragen, den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen in Namibia zu regulieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Steuern und Abgaben gezahlt werden. Zudem soll dadurch der Schmuggel von gestohlenen Fahrzeugen und illegalen Waren durch Namibia verhindert werden.