Würzburg (07.12.2021) - Statusbericht zum NAP:Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat der Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) der Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode einen Statusbericht vorgelegt. In diesem werden die wesentlichen Handlungsbereiche und Maßnahmen der Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP am 21. Dezember 2016 dargestellt. Der Statusbericht enthält neben der Auflistung der ca. 50 Einzelmaßnahmen und Positionierungen der Bundesregierung folgende wesentliche Aussagen:
- Mit der Umsetzung des NAPs habe die Bundesregierung internationale Anerkennung erfahren. „Wirtschaft und Menschenrechte“ haben sich – auch infolge des NAP – als ein substantieller Teilbereich der deutschen Menschenrechtspolitik mit eigenen Steuerungsgremien und Dialogforen, Instrumenten und Projekten verfestigt.
- Wichtig sei die Aufgabe der Bundesregierung, den eigenen NAP durch einen EU-Umsetzungsrahmen für die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und anderen Mitgliedstaaten zu ergänzen.
- Der NAP habe bisher trotz seines umfassenden Blickes nicht alle Themen, Prozesse und Akteure behandelt, die relevant für eine gelingende Umsetzung der UN-Leitprinzipien sein können, wie zum Beispiel die Verhandlungen beim UN-Menschenrechtsrat über einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechte (UN Treaty Process).
- Die Umsetzung der UN-Leitprinzipien sei ein „kontinuierlicher Prozess fortwährender Anstrengungen, der Bundesregierungen über Legislaturperioden hinweg verpflichtet.“ Der Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) habe im Dezember 2020 entschieden, dass laufende Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung, die der NAP mandatierte, fortgesetzt werden. Die Sitzungen des IMA werden bis zur Annahme eines überarbeiteten NAP fortgesetzt.
Weiterführung NAP - Koalitionsvertrag
Der Statusbericht stellt eine Zusammenfassung der vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung des NAP seit seiner Verabschiedung im Dezember 2016 dar. Er enthält auch die Ankündigungen zu einer Überarbeitung des NAP sowie zu einem Umsetzungszeitraum über Legislaturperioden hinweg. Daraus ergibt sich, dass aus Sicht des IMA mit dem NAP und den bisher durchgeführten Maßnahmen die UN-Leitprinzipien in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt sind und deshalb der Prozess fortgesetzt werden muss. Bereits zu Beginn des Jahres hatte das Auswärtige Amt versucht, eine Überarbeitung des NAP noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen, fand hierfür jedoch keine Zustimmung. Im neuen Koalitionsvertrag steht hierzu auf S. 147:
„Basierend auf den VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte setzen wir uns für einen europäischen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ein. Wir werden den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit dem Lieferkettengesetz überarbeiten.“
Daher werden die Arbeiten zum NAP und den UN-Leitprinzipien in dieser neuen Legislaturperiode fortgesetzt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist bereits mit einem entsprechenden Auftrag für ein National Baseline Assessment ausgestattet und wird dieses im Februar 2022 vorlegen.
Übersicht Unterstützungsangebote
Zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übersicht mit bestehenden Unterstützungsangeboten veröffentlicht. Das Dokument finden Sie als Anlage anbei. Es soll regelmäßig aktualisiert werden. In der Publikation wird u.a. über folgendes informiert:
- Unterstützungsangebote der Bundesregierung mit Informationen und Beratung
- Angebote zur Schulung und Netzwerkbildung
- Branchendialoge nach dem NAP
- Fördermöglichkeiten und weitere Angebote
- Unterstützungsangebote weiterer Akteure
Neben dem Dokument gibt es auch eine Praxis-Filmreihe zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Diese greift die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf. Die Kurzfilme porträtieren Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis integriert haben. Sie zeigen, wie eine erfolgreiche Umsetzung der fünf Kernelemente gelingen kann.
Quelle: DIHK, News International IHK Würzburg
Links
- Der Statusbericht kann über die Homepage des Auswärtigen Amts abgerufen werden.
- Die Praxis-Filmreihe zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten stehen online auf einer CSR-Themenseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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