Gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) dürfen Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz nur noch dann in die EU importiert oder dort angeboten werden, wenn sie ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt wurden.
Ab dem 4. Quartal 2024 müssen Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt vertreiben, sowie Nicht-KMU-Händler eine Sorgfaltserklärung vorlegen, die belegt, dass ihre Waren nicht von nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Flächen stammen und keine Waldschädigung verursacht haben. Zudem müssen sie Menschenrechte und die Rechte indigener Völker achten. KMU-Händler haben etwas mehr Zeit und müssen die Regeln ab dem 2. Quartal 2025 anwenden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind Erzeuger verpflichtet, Geoinformationsdaten bereitzustellen, aus denen hervorgeht, dass ihre Anbauflächen nicht zur Entwaldung beitragen.
Über die Inhalte und Auswirkungen dieser Verordnung wird Carla Everhardt, Expertin von der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner, in einem LunchBriefing der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim Einblicke liefern und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung "Die EU-Entwaldungsverordnung" ist kostenfrei und findet am 28. Mai 2024 von 12 - 13 Uhr online statt. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Diese Verordnung markiert einen bedeutenden Schritt der EU hin zu einer nachhaltigen und entwaldungsfreien Lieferkette und sendet ein starkes Signal für den globalen Handel.