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Neue Fördermaßnahmen im Bereich Energieeffizienz in Italien

Nürnberg (19.08.2020) - Mit dem neuen Dekret Decreto Rilancio schafft die italienische Regierung neue Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen und die Reduzierung des seismischen Risikos von Gebäuden in Italien. Die Anreize gelten seit dem 1. Juli 2020 und sollen bis Ende 2021 zur Verfügung stehen. Zu den Maßnahmen gehört auch der sogenannte Super-Ecobonus, welcher die Steuervergünstigung von den bisherigen 65 % auf 110 % erhöht.

Das am 17. Juli 2020 veröffentlichte Dekret Decreto Rilancio (Nr. 34 vom 19. Mai 2020) ist verbunden mit einer Reihe von Neuerungen im Bereich der Energieeffizienz. Von besonderem Interesse ist der sogenannte Super-Ecobonus 110 %, der mit einer Steuervergünstigung von 110 % Energieeffizienzmaßnahmen fördern soll. Weiter profitieren auch Maßnahmen zur Reduzierung des Erdbebenrisikos, die Installation von Photovoltaikanlagen und die Errichtung von Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden von dem neuen Dekret. Der Bonus gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021. In dem Decreto Rilancio wird festgehalten, dass auch Zweitwohnungen, Reihenhäuser und Berggemeinden Zugang zu den Anreizen erhalten.

Italien zählt ca. 12.187.700 Gebäude und über 31 Millionen Wohnungen (ISTAT). Das neue Dekret ist interessant, da der Gebäudebestand in Italien vergleichsweise alt ist: 15 % des Gebäudebestands wurde vor 1918 gebaut und weitere 65 % wurden vor dem Erlass des ersten italienischen Gesetzes gebaut, das Kriterien für die Energieeinsparung einführte (1976).

Folgende Maßnahmen werden durch das neue Decreto Rilancio 2020 bis zu einem Höchstprozentsatz von 110 % gefördert:

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung (mindestens ein Viertel der Außenwand des Gebäudes und bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 Euro);
  • Maßnahmen an öffentlichen Gebäudebereichen und Einfamilienhäusern, die Klimaanlagen durch zentralisierte Systeme zum Heizen und Kühlen oder Kondensationskessel (Wärmepumpensysteme, Geothermie- oder Hybridanlagen, auch in Kombination mit Solaranlagen und kleinen KWK-Anlagen) ersetzen, werden bis zu einem Höchstsatz von 30.000 Euro pro Gebäudeeinheit gefördert;
  • Seismische Maßnahmen an Gebäuden (Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 € pro Gebäudeeinheit in den erdbebengefährdeten Zonen 1, 2 und 3);
  • Andere Maßnahmen, die bereits vom Bonus profitieren (z.B. Fensteraustausch);
  • Photovoltaikanlagen an Gebäuden, die an das Stromnetz angeschlossen sind, bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 48.000 Euro;
  • Errichtung von Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden.

Die Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 wird nur für öffentliche Gebäude bestätigt. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat ein Dokument veröffentlicht, das den Prozess für den Superbonus 110 % beschreibt. Das Dokument ist unter folgendem Link verfügbar (nur in italienischer Sprache): www.agenziaentrate.gov.it

Darüber hinaus bestehen zum aktuellen Zeitpunkt weitere Anreizmechanismen, die gezielt Maßnahmen im Bereich der energieeffizienten Sanierung und Renovierung von Gebäuden fördern. Dazu gehören Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen, das Wärmekonto (Conto Termico) und das System der Weißen Zertifikate (Certificati Bianchi) und ein Programm zur energetischen Sanierung der zentralen öffentlichen Verwaltung (Programma di riqualificazione energetica della Pubblica Amministrazione centrale - PREPAC). Die italienische Energieverwaltungsbehörde (Gestore dei servizi energetici - GSE) ist verantwortlich für die Verwaltung und die Auszahlung der Anreize. Auch der im Februar 2020 vorgestellte Piano Sud 2030 zur Unterstützung des Süden Italiens fördert Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und stellt dafür 123 Mrd. Euro zur Verfügung. Insbesondere kleine Anlagen für den Eigenverbrauch, wie Photovoltaikanlagen, sollen gefördert werden.

(Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International, AHK Italien)