Ziel ist es, die Transparenz durch einen verstärkten Informationsaustausch über die Genehmigungsentscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhrkontrolle zu erhöhen. Die Leitlinien wurden mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten vereinbart und legen das Verfahren für die Erhebung von Genehmigungsdaten durch die Europäische Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Einzelnen fest.
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Quelle: IHK München