Ziel der Neuregelung soll die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen sein: Die Lieferschwelle von 22 Euro Warenwert, bis zu der Waren bislang mehrwertsteuerfrei in die EU geliefert werden können, fällt weg. Dafür gibt es für Warenwerte unter 150 Euro Erleichterungen im MwSt-Verfahren. Die Rechtsänderung zur Jahresmitte setzt den zweiten Teil des so genannten MwSt-Digital-Paketes um. Insgesamt sollen die Rechtsänderungen die Rechtstreue der Importeure steigern und ihnen zugleich ihre Wirtschaftstätigkeit erleichtern.
Quelle: EU-News IHK München