Die aktualisierte Übersicht enthält Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten in verschiedenen Ländern. Änderungen im Vergleich zu 2024 sind im Dokument hervorgehoben.
Für Länder, die nicht explizit in der Liste genannt sind, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg. Dasselbe Prinzip greift für Übersee- und Außengebiete, bei denen die Regelung des jeweiligen Mutterlands maßgebend ist. Innerhalb Deutschlands bleiben die bekannten Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro unverändert.
Weitere Details finden sich im BMF-Schreiben.