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Neuerung im Warenverkehr mit der Türkei

Die Türkei hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwendet.

Die Generalzolldirektion wies am 14.10.2022 auf eine Mitteilung der der Türkei (jetzt Türkiye) hin. Türkiye hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. soll ausschließlich diesen Namen verwendet werden.

Vorsicht: Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen

Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden empfiehlt es sich,

•             bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie

•             in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

künftig nur noch den Namen "Türkiye" zu verwenden.

Vorsicht: Carnets, Ursprungszeugnisse und sonstige Handelsdokumente

Ebenfalls muss eine Anpassung des Ländernamens in

•             Carnets,

•             Ursprungszeugnissen und

•             sonstigen Handelsdokumenten

erfolgen. Auch bei offizieller E-Mail- oder Postkommunikation mit der Türkei muss auf die Namensänderung „Türkiye“ im Adressfeld geachtet werden, z.B. bei der Beantwortung von Nachprüfungsersuchen für Ursprungszeugnisse.

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)