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Neues BAFA-Merkblatt: Brexit und Exportkontrolle

München (17.12.2020) - Mit Ablauf des 31. Dezembers 2020 endet die Übergangsregelung, nach der das Vereinigte Königreich auch nach Verlassen der Europäischen Union wie ein Mitgliedstaat zu behandeln ist. Ab dem 1.Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich in exportkontrollrechtlicher Hinsicht als Drittland.

Dies hat zur Folge, dass grundsätzlich alle Exportkontrollvorschriften für Lieferungen an Drittländer zur Anwendung kommen. Insbesondere ist die Lieferung von Gütern in das Vereinigte Königreich keine Verbringung mehr, sondern eine Ausfuhr. Dadurch entstehen neue Genehmigungspflichten, zum Beispiel bei der Lieferung von Dual-Use-Gütern in das Vereinigte Königreich.Um den Handel mit dem Vereinigten Königreich nicht unnötig zu belasten, wurden von der EU sowie von der Bundesrepublik Deutschland teilweise bereits Verfahrenserleichterungen für das Vereinigte Königreich erlassen. Das Merkblatt soll einen Überblick über die ab dem 1.Januar 2021 geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich geben.

 Quellen: News International IHK München, BAFA

Weitere Informationen:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Internationalisierung/Zoll/
https://www.ihk-muenchen.de/carnet

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