Gemäß aktuellen Informationen des Staatlichen Amts der Arbeitsinspektion (SÚIP) können Entsendungen, die nach dem 30. Juni 2024 beginnen, nur mehr über das auf der Website verfügbare Registrierungsportal gemeldet werden. Die Meldepflicht entsendender Arbeitgeber wird als nicht erfüllt betrachtet, wenn Mitteilungen über den Beginn einer Entsendung lediglich der zuständigen regionalen Abteilung des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik zugestellt werden. Nur die über das neue Registrierungsportal eingereichten Mitteilungen sind gültig. Einen User Guide bzw. eine Anleitung in englischer Sprache finden Sie im Downloadbereich dieses Artikels. Weitere Informationen werden in Kürze auf dem Dienstleistungskompass Bayern publiziert.
Neues Registrierungsportal für Entsendungen nach Tschechien
Marion Freitag