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Neues zum Brexit: Erster Entwurf des Nachfolgeabkommens veröffentlicht und COVID-19-‎Krise

München (30.03.2020) - Bei den aktuellen Brexit-Verhandlungen gibt es Neuigkeiten zu berichten:

Am 18. März ‎‎2020 hat die Europäische Kommission einen eigenen Entwurf für das ‎Nachfolgeabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. ‎Dieser Entwurf stellt die rechtliche Umsetzung der von den Mitgliedstaaten am 25. ‎Februar 2020 verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien gemäß der zwischen der EU ‎und dem Vereinigten Königreich im Oktober 2019 vereinbarten Politischen Erklärung ‎dar und deckt alle Bereiche ab, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus ‎der EU neu geregelt werden müssen: Neben Regelungen zur Rechtsdurchsetzung und ‎justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, der Teilnahme an EU-Programmen und ‎vielen weiteren Themen, wurden auch Vorschläge zur Gestaltung der weiteren ‎wirtschaftlichen Zusammenarbeit unterbreitet. Letztere enthalten unter anderem ‎Regelungen zu Staatsbeihilfen, Wettbewerb, Warenhandel/ Zölle und Dienstleistungen.‎

Als nächste Schritt ist das Vereingte Königreich am Zug: Zu bestimmten Themenfeldern, ‎die in der politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU ‎vereinbart wurden, werden auch von britischer Seite Texte vorlegelegt. Die Entwürfe ‎werden anschließend in den zukünftigen Verhandlungsrunden von beiden ‎Verhandlungspartnern diskutiert. ‎

Unklar, wann nächste Verhandlungen sind

Wann und wie die nächste Verhandlungsrunde stattfinden soll, ist derzeit allerdings ‎noch unklar. Denn die Auswirkungen der Corona-Krise gehen auch an den Brexit-‎Verhandlungen nicht spurlos vorbei – die für diese Woche in London angesetzte ‎Verhandlungsrunde wurde angesichts der Pandemie abgesagt.‎

Barnier auch infiziert

Zu allem Überfluss hat sich Michel Barnier – Chefunterhändler der EU – mit dem ‎neuartige Virus infiziert und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Der ‎Vorschlag, die Verhandlungen per Videokonferenz fortzusetzen, steht im Raum. Ob sich ‎diese Option bewährt, ist ungewiss.‎

Fest steht, dass die Zeit für die Verhandlungen über die Partnerschaft zwischen der EU ‎und dem Vereinigten Königreich auch ohne Corona-Krise bereits knapp bemessen ist. ‎Unter den neuen, widrigen Umständen sollte sich deshalb die Frage stellen, ob eine ‎Verlängerung der Übergangsphase bis Ende 2022 – wie sie von britischer Seite bisher ‎so vehement abgelehnt wurde – nicht vielleicht doch sinnvoll wäre. Schließlich haben ‎sowohl die Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten als auch Boris Johnson derzeit mit ‎anderen Herausforderungen zu kämpfen.‎

‎(Quelle: Europäische Kommission, DIHK, News International IHK München)‎