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Neuseeland - Bekanntgabe von Änderungen für Visa (Employer supported work visa)

Aschaffenburg (02.12.2019) - Die AHK-Neuseeland infomiert über die Veränderungen, die am 07.Oktober in Kraft getreten sind.

Zu den Neuerungen gehören:

  • Ein jährliches Mindestgehalt von $79.560,00 pro Jahr ($38,25 pro Stunde) anstatt 55.000,00 $ pro Jahr ist erforderlich.

  • keine Möglichkeit für Antragsteller, die mehr als $90.000 pro Jahr verdienen, direkt nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Permanent Resident Visa zu erhalten.Dieses kann erst nach weiteren 2 Jahren Aufenthalt in Neuseeland beantragt werden, dieses gilt auch für das sogenannte „Talent Visa und für Bewerber der Skilled Migrant Category“

  • Die Akkreditierung von Arbeitgebern kann nur auf 24 Monate begrenzt werden.

Weitere Informationen über die aktuellen Veränderungen werden von den AHK-Mitgliedsunternehmen Malcolm Pacific Immigration oder Lane Neave zur Verfügung gestellt.
Neben den oben genannten Updates treten Folgende ab dem 07. Oktober 2019 in Kraft:

  • Der Mindestlohnsatz für ein WTR-Visum wird nun jährlich überprüft.

  • Das Silver Fern Work Visa wird dauerhaft eingestellt.

Touristen Visa:
Bitte beachten Sie außerdem die neuen Einreise Bestimmungen für Deutsche nach Neuseeland.
Ab dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA New Zealand Electronic Travel Authority) sein.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: News International IHK Aschaffenburg