Einige Aktualisierungen traten bereits am 1. Januar 2024 in Kraft, während ab dem 1. Juli 2024 neue Anforderungen an Arbeitsverträge, inklusive Angaben zu Auslandsentsendungen gemäß EU-Richtlinie gelten. Außerdem werden Probezeitregelungen angepasst, besonders für kurze befristete Verhältnisse. Diese Änderungen zeigen Norwegens Engagement für verbesserte Arbeitsbedingungen und stärkere Arbeitnehmerrechte.
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Quelle: Newsletter IHK München