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Österreich: Handwerkerbonus ab 1. Juli 2014

Nürnberg (25.08.2014) - Privatpersonen in Österreich, die für Renovierung und Modernisierung „redliche“ Handwerksunternehmer nutzen, sollen ab sofort vom Staat mit einem "Handwerkerbonus" belohnt werden.

Am 1. Juli.2014 ist in Österreich das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen in Kraft getreten. Ziel dieser Förderung ist es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, die redliche Wirtschaft zu stärken und wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu setzen.

Gefördert wird die Inanspruchnahme von reinen Arbeitsleistungen (inkl. Fahrtkosten) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von in Österreich gelegenem für eigene Zwecke genutztem Wohnraum natürlicher Personen. Der Erbringer der Leistung muss bei reglementierten Gewerben zur Ausübung des Gewerbes befugt sein. Das Unternehmen kann seinen Sitz im Ausland haben, es muss sich jedoch im Dienstleisterregisterregistriert haben. Die Endrechnungen müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein.


Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der sog. Förderwerber eine Endabrechnung vorlegen und zudem nachweisen, dass die Zahlung auf das Konto des die Leistungen erbringenden Handwerkers erfolgte. Gemäß Gesetz beträgt die Höhe der Förderung 20 % der förderbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer), wenn die förderbaren Kosten je Rechnung mindestens 200 Euro betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr beträgt 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Pro Jahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Maßnahmen müssen nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015 begonnen werden.

(Quelle: Germany Trade and Invest (gtai-Rechtsnews 7/2014))

Für viele bayerische Handwerksbetriebe gehören Aufträge in Österreich zum Alltag. Der Kunde im Nachbarland ist ebenso selbstverständlich geworden wie der im Nachbarort. Durch die  Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU und die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie wurden für grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich bereits viele Erleichterungen geschaffen, etwa beim Meldeverfahren. Doch es gibt auch weiterhin Vorschriften, die beachtet werden müssen. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, vermeidet unnötigen Ärger mit den Kontrollbehörden, die hohe Geldbußen nach sich ziehen können. Welche Besonderheiten und Vorschriften gelten, finden Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer für München und Oberbayern kompakt und übersichtlich aufbereitet im „Leitfaden Österreich“. Dieser enthält Informationen zur Dienstleistungserbringung, zur Mitarbeiterentsendung sowie zur Umsatzsteuerabwicklung. Besonders hilfreich ist die Checkliste für die Auftragsabwicklung, die zur Vor- und Nachbereitung des Auftrages verwendet werden kann. Darüber hinaus gibt es auch Informationen zur Niederlassungsgründung in Österreich und Details über den österreichischen Markt im Bereich „Grünes Bauen“ und „Sanieren“.

(Quelle: Newsletter HWK München)