Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen in Österreich mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t betragen, ist auf folgenden Strecken und zu folgenden Zeiten verboten:
An allen Samstagen vom 25. Juli 2020 bis 29. August mit Ausnahme des 15. August
- Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13; wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll.
An allen Samstagen ab 25. Juli 2020 bis einschließlich 29. August 2020 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
- Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
- Ennstalstraße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;
- Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
- Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
- Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
An allen Samstagen vom 25. Juli 2020 bis einschließlich 29. August 2020 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr
- auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie