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Österreich lockert: Corona-Maßnahmen fallen zum 5. März - Einreise bereits früher erleichtert

München. -Die österreichische Regierung hat sich am 16.02.2022 mit den Bundesländern auf einen konkreten Stufenplan für Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt.

Insbesondere die Lockerungen bei der Einreise sind gute Nachrichten für alle Unternehmerinnen und Unernehmer aus Bayern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Änderungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten sollen:

Österreich


1. Lockerungsstufe am 19.02.2022:
Nahezu überall, wo bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig die 3G-Regel gelten:

  • Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe
  • Gastronomie und Beherbergungsbetriebe
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Sportstätten
  • Veranstaltungen
  • Fach- und Publikumsmessen

 
Die Sperrstunde um 24:00 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten.
In vulnerablen Bereichen wie etwa Alten- und Pflegeheimen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.

2. Lockerungsstufe am 22.02.2022:
Die Einreisebestimmungen nach Österreich werden an die gelockerten Maßnahmen angepasst. Grundsätzlich wird bei der Einreise 3G gelten. Bis dahin gilt weiterhin die 2G+-Regel mit Quarantänepflicht für Ungeimpfte.
 
3. Lockerungsstufe am 05.03.2022:
An diesem Tag sollen nahezu alle Maßnahmen aufgehoben werden. Das würde bedeuten:

  • Keine Zutrittsregelungen
  • Keine Personenobergrenzen
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie
  • Maskenpflicht nur noch im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen wird es eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske geben.

Mehr Infos finden Sie auf der Website des österreichischen Gesundheitsministeriums.
 
Achtung: Aktuell wird Österreich von der Bundesrepublik Deutschland weiterhin als sogenanntes „Hochrisikogebiet“ eingestuft. So lange diese Einstufung bestehen bleibt, gelten verschiedene Auflagen für die (Wieder-)Einreise nach Deutschland. Alle Infos hierzu finden Sie auf der Webseite der IHK München.

Quelle: News International IHK München