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Österreich: Neue Formulare für die Dienstleistungsanzeige

Wien (13.03.2014) - Um eine gelegentliche und vorübergehende Dienstleistung in Österreich ausüben zu dürfen, müssen deutsche Handwerksunternehmen vor dem erstmaligen Tätigwerden in Berufen, die in Österreich reglementiert sind, eine sog. Dienstleistungsanzeige abgeben.

Das bisher zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Wien wurde in Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) umbenannt. Deshalb gelten ab sofort die neuen Formularvordrucke.

(Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International)