Österreich: Neue Kollektiverträge, höhere Löhne

Nürnberg. - Bei Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich sind für die Dauer der Tätigkeit vor Ort die österreichischen Kollektivverträge einzuhalten.

In Österreich wurden einige Kollektivverträge neu ausgehandelt. Dabei gibt es Gehaltserhöhungen von 7 - 10% und somit deutlich höhere Mindestlöhne, die die österreichischen Kollektivverträge seit Januar bzw. Mai 2023 vorsehen.

Der Abschluss für Tischler und Holzgestalter (Schreiner) brachte beispielswiese eine Erhöhung der Löhne um 9,9 %, sowie eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 10 %.

Neben dem kollektivvertraglichen Grundlohn kommen Sonderzahlungen hinzu, z.B. anteilig ein 13. und 14. Gehalt (Weihnachts- und Urlaubsgeld) und ggf. weitere Zulagen (Überstundenzuschläge, Montagezuschlag, Erschwerniszulage), sofern diese anfallen.

Handwerksbetriebe, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Österreich entsenden, sollten überprüfen und sicherstellen, dass sie mit ihren ausbezahlten Löhnen die neuen österreichischen Kollektivlöhne nicht unterschreiten.

Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungskompass.

Quelle: BHI NL 05/2023