Ab 1. Oktober kann zusätzlich für weitere sechs Monate Kurzarbeit bentragt werden - also bis 31. März 2021. Die Mindestarbeitszeit beträgt dann grundsätzlich 30 Prozent, sie kann jedoch mit Zustimmung der Sozialpartner in Sonderfällen unterschritten werden. Die Höchstarbeitszeit beträgt 80 Prozent. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die wirtschaftliche Betroffenheit der Betriebe wird in Zukunft anhand eines standardisierten Verfahrens überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Dafür ist eine Prognoserechnung vorzulegen. Für die Beschätigten besteht eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der vom AMS vergüteten Ausfallszeit.
Hinweis:
Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.
Österreich verlängert Corona-Kurzarbeitsregeln
Außenwirtschaftsportal Bayern