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Österreich: zusammen mit einigen anderen Ländern wieder Hochrisikogebiet

München. - Immer mehr Länder mit einem besonders hohen Infektionsgeschehen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen stuft der Bund am 16.01.2022 eine große Reihe an Ländern als Hochrisikogebiete ein.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen stuft der Bund am 16.01.2022 eine große Reihe an Ländern als Hochrisikogebiete ein. Unter anderem handelt es sich um Österreich, Lettland, einige Länder des Balkans (u.A. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Serbien) sowie zahlreiche afrikanische Staaten (u.A. Gambia, Tschad, Somalia, Senegal Zentralafrikanische Republik).

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden Sie eine ausführliche Liste der aktuellen Hochrisikogebiete, also Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen.

 
Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet muss Folgendes beachtet werden: 

  • Bei Aufenthalt über 24h im Hochrisikogebiet besteht die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise über das digitale Anmeldeportal.
  • Impf- und Genesenennachweise bzw. gültige Testnachweise (max. 48h alt) müssen in dem Einreiseportal hochgeladen werden.
  • Geimpfte oder genesene Personen müssen sich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne begeben, sofern sie vorab die Nachweise in dem Einreiseportal hochgeladen haben.
  • Für Ungeimpfte gilt eine 10-tägige Quarantäne, welche nach dem 5. Tag durch einen negativen Test verkürzt werden kann (hier gibt es Ausnahmeregelungen für unaufschiebbare geschäftliche Reisen).
  • Bei Einreise mit dem Flugzeug oder der Bahn sind Genesenen- und Impfnachweise sowie negative Testnachweise vorab dem Beförderer vorzulegen.

 
Wichtig: Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Diese können von den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen und sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden.
 
Für genauere Informationen und Ausnahmen von der Melde-, Nachweis- und Quarantänepflicht besuchen Sie die Webseite der IHK für München und Oberbayern.
 
Weitere Informationen zu den Testanforderungen und Einreisebestimmungen finden Sie unter den FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit.

Quelle: News International IHK München