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Omikron-Einschränkungen im Reiseverkehr: Diese neuen Regelungen gelten in Europa ‎

München - Zum Schutz vor Omikron, verschärfen einige europäische Länder die Einreiseregelungen. Außerdem stuft der Bund weitere Länder als Hochrisiko- und Virusvariantengebiete ein. Welche Regelungen gelten und für wen existieren Ausnahmen bei Ein- und Ausreise? Untenstehend geben wir Ihnen einen Kurzüberblick über die wichtigsten Länder in Europa.

Für die Einreise in folgende Länder gibt es neue Regelungen zu beachten:

Österreich

Grundsätzlich gilt für Personen, die aus Deutschland nach Österreich einreisen seit dem 20.12.2021 die sog. "2G+ Regel". Somit muss man geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72h alt) mitführen. Ein negativer Antigen-Schnelltest wird nicht mehr akzeptiert.

Ausnahmen von der 2G+-Regel bei Einreise:

  • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (= Booster) erhalten haben (gültig ab dem 1. Tag der Auffrischungsimpfung)
  • Grenzgänger und -pendler (weiterhin gültiger 3G-Nachweis ausreichend; auch Antigen-Schnelltest möglich)
  • Der Personen- und Güter- sowie der Transitverkehr ist weiterhin von der Einreise-Verordnung ausgenommen.

Personen, die 2G+ NICHT erfüllen (also geimpft oder genesen sind, aber bei der Einreise keinen negativen PCR-Test mitführen) müssen eine Digitale Einreiseanmeldung durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann jederzeit beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.
 
Personen, die 2G nicht erfüllen (also weder geimpft noch genesen sind), müssen eine Digitale Einreiseanmeldung durchführen und sich in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühestens am 5. Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden.
 
Achtung: Die Verordnung sieht keine Ausnahmen von der 2G+Regel für beruflich bedingte Reisende vor!
 
Mehr Infos finden Sie auf der Website des Österreichischen Sozialministeriums sowie des Auswärtigen Amts.


Italien

Auch Italien hat eine Testpflicht für alle Einreisenden verhängt. Folgendes gilt es beim Grenzübertritt zu beachten:

  • Digitale Einreiseanmeldung
  • Negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest zum Zeitpunkt der Einreise (gilt auch für Geimpfte und Genesene)*
  • 5 Tage Quarantäne für Ungeimpfte*

Ausnahmen von der mit * gekennzeichneten Nachweis- und Quarantänepflicht u.a. für:

  • Beruflich begründeter Aufenthalt bis maximal 120 Stunden (= 5 Tage)
  • Güter- und Personentransport

Über die Ausnahmeregelungen informiert das italienische Außenministerium auf seiner Website. Die Details zu den vor Ort geltenden Regeln finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Schweiz

In der Schweiz besteht zwar prinzipiell eine Test- (PCR oder Antigen-Schnelltest) und Anmeldepflicht für alle Einreisenden, jedoch sind Einreisen aus Bayern hiervon ausgenommen. Aufgrund einer Ausnahmeregelung für „Gebiete an der Grenze zur Schweiz, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet“.
 
Mehr Infos finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Gesundheitsministerium.

Für die (Wieder-)Einreise nach Deutschland aus folgenden Ländern gibt es neue Regelungen zu beachten:

Großbritannien

Am 20.12.21 stufte der Bund Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete als Virusvariantengebiete ein. Grund ist die massive Ausbreitung der Corona-Virusvariante Omikron auf der Insel.
 
Damit haben Reisende (auch Geschäftsreisende), die aus einem dieser Länder nach Deutschland einreisen ab sofort die Einreise- und Quarantänebestimmungen für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet zu befolgen. Wer grundsätzlich aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland einreisen darf, finden Sie hier.
 
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung gilt ein Beförderungsverbot für Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.
 
Deutsche Transportgesellschaften dürfen fast nur ausschließlich deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nach Deutschland befördern.
 
Wer unter eine der Ausnahmen fällt und nach Bayern einreist, muss verschärfte Einreisebestimmungen nach Bayern beachten:

  •        Bei oder unmittelbar nach Einreise ist ein PCR-Test verpflichtend durchzuführen (Antigen-Tests sind nicht ausreichend)
  •        Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen sich unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne begeben.
  •        Auch Geimpfte und Genesene sind nicht von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.
  •        Die Quarantänepflicht ist nicht durch negative Tests zu verkürzen.
  •        An Tag 5 und an Tag 13 der Quarantäne sind zwei weitere PCR-Tests verpflichtend.

 
Die aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen der BRD für Einreisen aus Virusvariantengebieten finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Frankreich, Dänemark, Norwegen

Der Bund stufte die drei genannten Länder am 19.12.2021 neu als Corona-Hochrisikogebiete ein. Dies hat zur Folge, dass die Rückreise nach Deutschland – insbesondere für Ungeimpfte – an strenge Auflagen geknüpft ist. Wir haben Ihnen auf unserer Website alle Regelungen inkl. der geltenden Ausnahmen zusammengestellt.

Quelle: News International IHK München