Ab 1. Januar 2024 soll der Anwendungskreis dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erweitert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die vom Lieferkettengesetz unmittelbar betroffenen Firmen diese Pflichten auch von ihren Zulieferern erwarten, die KMU sind. Die Präsenz-Veranstaltung der IHK Nürnbegr "Update Lieferkettengesetz - Warum sich alle Import- und Exportfirmen vorbereiten sollten!" wird Ihnen den aktuellen Sachstand erläutern und praktische Tipps zur Einhaltung dieses Gesetzes vermitteln.
Agenda
Begrüßung
Christian Hartmann
Referent Außenwirtschaft, IHK Nürnberg für Mittelfranken
Das Lieferkettengesetz - ein aktueller Sachstandsbericht
Carla Everhardt
Associate Partner, Rödl & Partner
Lieferketten Compliance in KMU: Ein Beispiel für praktische Umsetzung durch Automatisierung
Katharina Schöne
Senior Sales Executive, Cargodian GmbH
Betriebliche Umsetzung des LkSG - Unternehmensbericht aus der Praxis
Benjamin Götz
Leiter Zollabwicklung & Exportkontrolle, Supply Chain Management, Dehn SE
Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz, allgemein Lieferkettengesetz genannt, erwartet die Bundesregierung von Unternehmen die Einführung eines Prozesses der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.
Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht, d.h. Unternehmen müssen allein bei begründeten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden.
Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab, die 2011 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Sie sehen Staaten in der Verantwortung, Menschenrechte zu schützen, weisen jedoch ausdrücklich auch Unternehmen Verantwortung im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfalt zu.
Mit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien bekannten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu deren nationaler Umsetzung.
Die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt sind
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowie das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
Die Veranstaltung findet am 15. Dezember von 9 bis 12 Uhr statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich. Eine Anmeldung aus organisatorischen Gründen erforderlich.