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Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Europa

Aschaffenburg (03.12.2020) - In Deutschland gilt für Inverkehrbringer von Verpackungen das Verpackungsgesetz. Aber welche Vorschriften gelten in anderen europäischen Staaten. Worauf muss man als Hersteller und Exporteur achten?

Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK eine Broschüre zum Umgang mit Verpackungen in Europa erstellt. Diese soll als ein Praxisleitfaden für Unternehmen einen Überblick über die Regelungen in den jeweiligen Ländern bieten.
Die Broschüre finden Sie zum Download auf der Website der IHK Würzburg.

Wie die Verpackungslizensierung speziell in Frankreich aussieht und worauf Hersteller und Vertreiber achten müssen, beantwortet die AHK Frankreich in einem Webinar am 10. Dezember 2020. Das Online-Seminar informiert über die Pflichten von Herstellern und Vertreibern zur Rücknahme von Haushaltsverpackungen in Frankreich. Dabei wird insbesondere auf die bevorstehende Ist-Abrechnung 2020 sowie die Neuerungen in der Ist-Abrechnung 2021 eingegangen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, werden die Anmeldungen in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt. Anmeldungen sind hier möglich.

Quelle: News International IHK Aschaffenburg