Die Bundesrepublik Deutschland hat am 3. Dezemeber 2021 die Schweiz, Polen und Liechtenstein in die mit aufgenommen. Dies führt zu Beschränkungen im Reiseverkehr und bringt neue Einreise und Quarantäneregelungen mit sich (auch für Geschäftsreisende).
Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet muss Folgendes beachtet werden:
- Es besteht die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise über das digitale Anmeldeportal
- Impf- und Genesenennachweise bzw. gültige Testnachweise (PCR Test max. 72h, Antigen-Schnelltest max. 48h) müssen in dem Einreiseportal hochgeladen werden.
- Geimpfte oder genesene Personen müssen sich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne begeben, sofern sie vorab die Nachweise in dem Einreiseportal hochgeladen haben.
- Für Ungeimpfte gilt eine 10-tägige Quarantäne, welche nach dem 5. Tag durch einen negativen Test verkürzt werden kann (hier gibt es Ausnahmeregelungen für unaufschiebbare geschäftliche Reisen).
- Bei Einreise mit dem Flugzeug oder der Bahn sind Genesenen- und Impfnachweise sowie negative Testnachweise vorab dem Beförderer vorzulegen.
Wichtig: Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Diese können von den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen und sind zu finden auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Quelle: News International IHK München