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Reiseandenken: Was darf ich mitnehmen?

München (31.07.2019) - Die Sommerferien und somit auch die Hauptreisezeit stehen kurz bevor. Doch welche Andenken und Mitbringsel darf ich aus meinem Urlaub mitnehmen? Denn nicht alles, was in anderen Ländern angeboten und verkauft wird, ist auch hierzulande erlaubt.

Gerhard Rittenauer, Leiter des Hauptzollamts München, rät: "Ein Besuch im Internet unter www.zoll.de ist sehr hilfreich. Einen ebenfalls sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende über die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" verschaffen. Nicht einmal Roaming - Gebühren fallen für die Benutzung im Ausland an."

Nachstehende Regelungen werden den Reisenden vom Zoll trotzdem ans Herz gelegt:

 Reisefreimengen

Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn Sie die betreffenden Waren mit sich führen, diese zudem auch nur für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind und Sie mindestens 17 Jahre alt sind.

Zusätzlich sind bestimmte Mengen- und Wertgrenzen von Ihnen einzuhalten. Beispielhaft werden hier ein paar genannt. Nähere Infos erhalten Sie hierzu auf www.zoll.de:

  • Tabakwaren dürfen Sie nur abgabenfrei einführen, wenn diese die Stückzahl von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren nicht überschreiten;
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent vorliegen;
  • andere Waren bei Flugreisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde. Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende Exemplare aus Fauna und Flora zu verzichten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist untersagt oder streng reglementiert. Verstöße werden verfolgt und zudem müssen Sie neben der Einziehung der Waren mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de.

Produktpiraterie 

Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen und Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Spotpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.  

Barmittel

Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne Aufforderungschriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit soll die Geldwäsche  bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.

Quelle: Pressemitteilung zoll.de