Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Güter und Technologien, die aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Einschränkungen unterliegen, sind in ATLAS-Ausfuhr aktuell weiterhin mit der Genehmigungscodierung C052/RU, Ausfuhrgenehmigungen des BAFA im Kontext der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 mit der Genehmigungscodierung C052/BY anzumelden.
Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen Russland bzw. Belarus Einschränkungen unterliegen, sind in ATLAS-Ausfuhr weiterhin mit der Codierung C052/EU anzumelden.
Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate ATLAS-Teilnehmerinformationen hinsichtlich der Codierungen veröffentlicht. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier: Exportkontrolle | IHK München (ihk-muenchen.de)
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Quelle: News International IHK München