Bei der Einreise ist an der Passkontrolle neben dem Pass und dem Visum der Arbeitsvertrag vorzulegen. Vorab muss ein Antrag beim Industrieministerium gestellt werden, wonach die betreffende Person in eine entsprechenden Liste des FSB aufgenommen wird (nur hier Gelistete dürfen einreisen). Weitere Details zur Vorgehensweise bei der Beantragung sowie einen entsprechenden zu verwenden Antragstextentwurf finden Sie auf der Internetseite der Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Russland.
Keine Quarantäne mehr
Seit dem 15. Juli 2020 ist nach der Einreise in die Russische Föderation zudem keine 14-tägige Selbstisolation mehr notwendig, sofern ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Ausländer müssen bei der Einreise eine englisch- oder russischsprachige Bescheinigung über einen Polymerase-Kettenreaktionstest vorlegen, die nicht älter als 72 Stunden sein darf sowie (falls vorhanden) einen Nachweis von Immunglobulin-G-Antikörpern gegen SARS-CoV-2. Alternativ kann innerhalb von drei Tagen nach der Einreise ein Test auf eigene Kosten in Russland durchgeführt werden. Weitere Details finden Sie hier:
Die AHK Russland organisiert derzeit außerplanmäßige Flüge nach Moskau. Der nächste wird voraussichtlich am 5. August 2020 stattfinden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Herrn André Fritsche, Tel. +7 495 234 49 50 – 2330; E-Mail: fritsche(at)russland-ahk.ru
Quelle: News International IHK München