Laut der Regierungsanordnung № 2571-р vom 6. Oktober 2020 können Bürger aus 52 Ländern, darunter Deutschland, ab 1. Januar 2021 ein elektronisches Visum (eVisum) für die einmalige Einreise in das gesamte russische Staatsgebiet beantragen.
Das - zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken zu beantragende - eVisum kann frühestens 50 und spätestens 4 Tage vor der Einreise über die Webseite http://electronic-visa.kdmid.ru (die Seite ist derzeit noch nicht aktiv) beantragt werden und ist für die Dauer von maximal 16 Tagen für den Aufenthalt in ganz Russland gültig.
Für den Visumsantrag werden keine Einladungen, Hotelreservierungen oder andere Dokumente, die den Zweck der Reise bestätigen, benötigt. Die Konsulargebühr für das eVisum wird 40 US-Dollar betragen.
Der Einführung eines landesweit gültigen eVisums ging ein 2017 gestartetes Pilotprojekt voraus, in dessen Rahmen eVisa für die Einreise und den Aufenthalt im Föderationskreis Ferner Osten, dem Gebiet Kaliningrad, der Stadt St. Petersburg und Gebiet Leningrad gewährt worden waren.
(Quellen: IHK für München und Oberbayern, AHK Russland; Offizielle Bekanntmachung durch die Regierung der Russischen Föderation)
Hinweis:
Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.
Russland führt ab 01.01.2021 das elektronische Visum für 52 Länder ein, darunter Deutschland
IHK für München und Oberbayern