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Sanktionen der USA gegen den Iran wieder in Kraft

München (14.08.2018) - Vergangene Woche ist ein erster Teil der unter dem Nuklearabkommen zwischenzeitlich ‎ausgesetzten Sanktionen der USA gegen den Iran wieder in Kraft getreten.

Zeitgleich hat ‎die EU ihre Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen extraterritorial wirkender ‎Sanktionen von Drittländern neu gefasst (sog. „Blocking Statute“).‎

Iran-Sanktionen der USA

Bzgl. der bevorstehenden Wiederaufnahme der US-Sanktionen gegen den Iran hat der ‎DIHK bereits am 25.05.2018 ein DIHK-Factsheet (s. Anhang) veröffentlicht.

Am 06.08.2018 hat US-Präsident Trump die „Executive Order zur Wiederaufnahme ‎bestimmter iranbezogener Sanktionen“ unterzeichnet. Damit sind seit dem 07.08.2018 ‎in einer ersten Runde u.a. folgende Aktivitäten/Bereiche wieder mit Sanktionen belegt (vgl. ‎DIHK-Factsheet):‎

  • ‎Kauf oder Erwerb von US-Banknoten durch die iranische Regierung;‎
  • Handel mit Gold oder Edelmetallen;‎
  • Verkauf, Lieferung oder Transfer von Graphit, Metallen wie Aluminium oder Stahl, Kohle ‎und Software zur Integration industrieller Prozesse von und nach Iran;‎
  • Lieferung von Flugzeugen und Flugzeugteilen;
  • Import von iranischen Lebensmitteln und Teppichen;‎
  • Automobilsektor.‎

Das US-Finanzministerium hat zusammen mit der Veröffentlichung der „Executive Order ‎vom 06.08.2018“ seine FAQ-Liste zu dessen Bestimmungen aktualisiert.‎

Die nächste Runde der Wiederaufnahme der iranspezifischen US-Sanktionen steht für ‎November 2018 bevor. Ab dem 05.11.2018 sollen dann u.a. der iranische ‎Erdölsektor, der Energiesektor, der Schifffahrt- und Schiffbausektor sowie iranische ‎Hafenbetreiber wieder mit Sanktionen belegt werden. Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-‎Gesellschaften und Transaktionen zwischen ausländischen und iranischen ‎Finanzinstitutionen werden ebenfalls wieder sanktioniert.‎

Blocking Statute der EU

Die EU hat mit der Neufassung der EU-Blocking-Verordnung (EG) 2271/96 auf die ‎extraterritorial wirkenden Bestandteile der US-Sanktionen gegen den Iran reagiert. Mit der ‎Veröffentlichung am 07.08.2018 im EU-Amtsblatt Nr. 199 I sind die entsprechenden ‎Anpassungen nun in Kraft getreten:‎

‎- Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der ‎Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen ‎Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte.‎

‎- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 vom 3. August 2018 zur Festlegung der ‎Kriterien für die Anwendung von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zum ‎Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland ‎erlassener Rechtsakte.‎

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihrer IHK oder Handwerkskammer.

(Quelle: IHK München News, DIHK)