Zeitgleich hat die EU ihre Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen extraterritorial wirkender Sanktionen von Drittländern neu gefasst (sog. „Blocking Statute“).
Iran-Sanktionen der USA
Bzgl. der bevorstehenden Wiederaufnahme der US-Sanktionen gegen den Iran hat der DIHK bereits am 25.05.2018 ein DIHK-Factsheet (s. Anhang) veröffentlicht.
Am 06.08.2018 hat US-Präsident Trump die „Executive Order zur Wiederaufnahme bestimmter iranbezogener Sanktionen“ unterzeichnet. Damit sind seit dem 07.08.2018 in einer ersten Runde u.a. folgende Aktivitäten/Bereiche wieder mit Sanktionen belegt (vgl. DIHK-Factsheet):
- Kauf oder Erwerb von US-Banknoten durch die iranische Regierung;
- Handel mit Gold oder Edelmetallen;
- Verkauf, Lieferung oder Transfer von Graphit, Metallen wie Aluminium oder Stahl, Kohle und Software zur Integration industrieller Prozesse von und nach Iran;
- Lieferung von Flugzeugen und Flugzeugteilen;
- Import von iranischen Lebensmitteln und Teppichen;
- Automobilsektor.
Das US-Finanzministerium hat zusammen mit der Veröffentlichung der „Executive Order vom 06.08.2018“ seine FAQ-Liste zu dessen Bestimmungen aktualisiert.
Die nächste Runde der Wiederaufnahme der iranspezifischen US-Sanktionen steht für November 2018 bevor. Ab dem 05.11.2018 sollen dann u.a. der iranische Erdölsektor, der Energiesektor, der Schifffahrt- und Schiffbausektor sowie iranische Hafenbetreiber wieder mit Sanktionen belegt werden. Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-Gesellschaften und Transaktionen zwischen ausländischen und iranischen Finanzinstitutionen werden ebenfalls wieder sanktioniert.
Blocking Statute der EU
Die EU hat mit der Neufassung der EU-Blocking-Verordnung (EG) 2271/96 auf die extraterritorial wirkenden Bestandteile der US-Sanktionen gegen den Iran reagiert. Mit der Veröffentlichung am 07.08.2018 im EU-Amtsblatt Nr. 199 I sind die entsprechenden Anpassungen nun in Kraft getreten:
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte.
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 vom 3. August 2018 zur Festlegung der Kriterien für die Anwendung von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihrer IHK oder Handwerkskammer.
(Quelle: IHK München News, DIHK)