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Saudi-Arabien: Neue Zertifizierungsvorschrift für Kunststoffverpackungen in Kraft

Riad (05.01.2018) Die Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO) hat im Oktober 2016 eine Zertifizierungsvorschrift für Kunststoffprodukte erlassen. Ab dem 13. Dezember 2017 soll diese nun verbindlich angewendet werden. Produkte, die nicht den Zertifizierungsbestimmungen entsprechen, dürfen nicht länger eingeführt werden.

Um die Bemühungen im Bereich Umweltschutz zu verstärken, führt Saudi-Arabien seit 2016 stufenweise eine Zertifizierung für Kunststoffprodukte ein (Nr. M.A-156-16-03-03). Bis August 2019 soll in drei Phasen für insgesamt 16 Produktgruppen ein „Oxo-Biodegradable-Label“ der SASO eingeführt werden. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Wegwerfartikel wie Plastiktüten, Besteck und Verpackungsfolien, die aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden und eine Dicke von bis zu 250 Mikron haben. Die benannten Produkte müssen oxo-biologisch abbaubar sein. Die komplette Liste aufgeschlüsselt nach Zolltarifnummern finden sie in der Vorschrift (Nr. M.A-156-16-03-03) und auf der SASO-Website. Güter der ersten Phase, die den Zertifizierungsvorschriften nicht entsprechen, dürfen seit dem 13. Dezember 2017 nicht länger eingeführt bzw. in Saudi-Arabien produziert oder angeboten werden.

Ausnahmen der Zertifizierungspflicht

Die Zertifizierungspflicht gilt dabei nur für Waren, die als eigenständiges Produkt unter der genannten HS-Nummer eingeführt werden. Kunststoffmaterialien, die lediglich zur Umschließung bzw. Verpackung der eigentlich importierten Hauptware dienen (z.B. Folien, mit der Haushaltsgeräte oder Maschinen eingepackt werden), fallen nicht unter die neue Vorschrift.

Erfüllen die Kunststoffprodukte die Zertifizierungskriterien ist das „Oxo-Biodegradable-Label“ der SASO aufzubringen. Die saudischen Zollbehörden haben Anweisung, Einfuhren von Kunststoffprodukten ohne Label bzw. ohne Registrierung bei der SASO nicht abzufertigen.
Die Registrierung der Produkte erfolgt über die Website der SASO. Dort sind weiterführende Informationen zum Ablauf des Registrierungsprozesses sowie zum Umfang der einzureichenden Unterlagen eingestellt (z.B. Konformitätserklärung, Laborberichte über die Einhaltung der neuen Standards). Eine Übersicht über die von der SASO zur Zertifizierung autorisierten Dienstleister finden Sie hier.

Für Fragen steht Ihnen Herr Hamza vom Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad zu Verfügung:
Herr Omar Hamza
Phone: +966 920005863 ext. 106, E-Mail: hamza(at)ahk-arabia.com

Außerdem können Sie sich mit technischen Fragen auch direkt an die SASO wenden:
Frau Rouaa Abdan, E-Mail: r.abdan.v(at)saso.gov.sa.

(Quelle: IHK München)