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Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub für die Zertifizierungspflicht bestimmter Kunststoffprodukte

Berlin (21.01.2019) - Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für einige Produkte erneut verschoben. Nunmehr ist die Zertifizierungspflicht ab dem 1. September 2019 vorgesehen.

Saudi-Arabien führt zurzeit schrittweise ein Zertifizierungs- und Markierungssystem für bestimmte Kunststoffprodukte ein, die oxo-biologisch abbaubar sein müssen.

Nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK) hat die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung erneut verschoben. Neuer Starttermin ist nun der 1. September 2019. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.
 
Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als
eigenständiges Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.

SASO Registraturpflicht

Die Beantragungspflicht für eine entsprechende Zertifizierung obliegt dem saudischen Warenimporteur. Die betroffenen Kunststoffprodukte werden dabei auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Ferner setzen die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Kunststoff-Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten stammen. Eine Übersicht über bisher zugelassene Unternehmen finden Sie hier. Darunter finden sich bislang keine deutschen Hersteller/Lieferanten. Deutsche Exportverpackungsunternehmen, die SASO-zertifizierte Verpackungsfolien herstellen möchten, müssen sich bei der SASO registrieren.
 
Die Anwendung der Zertifizierungspflicht auch auf Umverpackungen der eigentlich einzuführenden Waren sieht der DIHK kritisch. Daher steht der DIHK gemeinsam mit
der Delegation der deutschen Wirtschaft in Riad in regelmäßigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission.
 
Für Rückfragen zur Zertifizierungspflicht stehen Ihnen Ali Dogan beim Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad sowie Frau Rawan Bin Abdan von der SASO zur Verfügung:
 
Kontakt: Herr Ali Dogan
Phone: +966-11 405 0201 ext. 141
Fax: +966-11-4031232
dogan(at)ahk-arabia.com

Quelle: News International DIHK