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Saudi-Arabien: Weiterer Aufschub Zertifizierungspflicht Kunststoffe

Riad (08.02.2019) Die verpflichtende Zertifizierung und Markierung von Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für einige Produkte erneut verschoben. Nunmehr ist die Zertifizierungspflicht für Produkte der Phase 2 und 3 ab dem 01.09.2019 vorgesehen.

Derzeit führt Saudi-Arabien schrittweise ein Zertifizierungs- und Markierungssystem für bestimmte Kunststoffprodukte ein, die oxo-biologisch abbaubar sein müssen.

Nach Auskunft der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK Saudi-Arabien) hat die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung erneut verschoben. Neuer Starttermin ist nun der 01.09.2019. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.

Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.

Alle Details auf einen Blick

Die Beantragungspflicht für eine entsprechende Zertifizierung obliegt dem saudischen Warenimporteur. Die betroffenen Kunststoffprodukte werden dabei auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Ferner setzen die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Kunststoff-Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten stammen.

Für Rückfragen zur Zertifizierungspflicht stehen Ihnen Herr Ali Dogan beim Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad (AHK Saudi-Arabien) zur Verfügung:

Herr Ali Dogan
Telefon: +966-11 405 0201 ext. 141
Fax: +966-11-4031232
E-Mail: dogan(at)ahk-arabia.com