Inzwischen hat die saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) den Beginn der 2. Phase der Umsetzung auf den 1. Februar 2019 verschoben. Dieser war ursprünglich für den 1. August 2018 vorgesehen. Zudem sind einige Kunststoffprodukte, die ursprünglich bereits in der 1. Phase (ab dem 12. Dezember 2017) einer Zertifizierungs- und Markierungspflicht unterliegen sollten, nun erst für die 2. Phase vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls. Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt unter den auf der SASO-Website genannten HS-Nummern eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.
DIHK sieht Zertifizierung kritisch
Die Anwendung der Zertifizierungspflicht auch auf Umverpackungen der eigentlich einzuführenden Waren sieht der DIHK kritisch. Die oxo-biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialien bieten beim Transport zahlreicher hochwertiger Waren (bspw. Maschinen, Elektrotechnik, Messtechnik) keinen ausreichenden Korrosionsschutz bzw. mechanischen Schutz. Daher steht der DIHK gemeinsam mit der Delegation der deutschen Wirtschaft in Riad in regelmäßigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission.
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Fax: +966-11-4031232
Email: dogan(at)ahk-arabia.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihrer IHKs oder Handwerkskammern.
Quelle: News IHK München, DIHK