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Saudi-Arabien: Zertifizierungspflicht Kunststoffprodukte auf unbestimmte Zeit verschoben

München (19.02.2020) - Um die Bemühungen im Bereich Umweltschutz zu verstärken, führt der saudische Staat seit Oktober 2016 stufenweise eine Zertifizierung für Kunststoffprodukte ein.

Insgesamt wurden 16 Produktgruppen definiert, für die in drei Phasen ein „Oxo-Biodegradable-Label“ der Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO) verpflichtend werden soll.
 
Die oxo-biologischen Zertifizierungsbestimmungen erstrecken sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung/Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden.

Mehrfach verschoben

Die saudischen Behörden haben nun den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies gilt insbesondere auch für Stretch Film und Shrink Film Rolls.
 
Die Anwendung der bestehenden Verordnung der saudischen Regierung von Dezember 2017 hinsichtlich der oxo-biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffprodukten bleibt damit auf folgende Produktgruppen beschränkt (Kürzung der Liste im April 2018):

  • Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100,39241039)
  • Einwegtischdecken (39211900, 39232100) 

Quellen: AHK Saudi-Arabien, SASO, News International IHK München