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Schweiz: Neue Einreiseregelung

Der Schweizer Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung dahingehend geändert, dass seit dem 20. September 2021 für die Einreise die 3-G-Regel gilt.

 

Wer nicht bereits von Corona genesen oder gegen das Virus geimpft ist, muss sich zweimal testen lassen: vor der Einreise und 4 bis 7 Tage danach. Alle Personen ab 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen daher jetzt bei der Einreise einen negativen Test (PCR-Test nicht älter als 72h oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 48h) vorweisen können. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Land eine Person kommt oder mit welchem Verkehrsmittel sie einreist. Außerdem müssen sich jetzt alle Einreisenden mittels Einreiseformular vorher anmelden. Ausgenommen von der Test- und Formularpflicht sind unter anderem

  •     Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen
  •     Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern
  •     Personen, die aus Gebieten an der Grenze zur Schweiz einreisen, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet.

(Bei den „Gebieten an der Grenze zur Schweiz handelt es sich nach Auskunft des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) auf deutscher Seite um Baden-Württemberg und Bayern.)

Weitere Informationen

(Quelle: Bayern Handwerk International)