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Schweiz: Rundfunkgebühren für Unternehmen ab Januar 2019

Bern (19.11.2018) Zum Januar 2019 wird in der Schweiz die Radio und Fernsehgebühren von Unternehmen geräteunabhängig erhoben.

Die Abgabenpflicht ist neu an den Besitz einer Schweizer Mehrwertsteuernummer geknüpft. Daher gilt es für ausländische Unternehmen, welche im Besitz einer Schweizer Mehrwertsteuernummer sind, zu prüfen, ob ab Januar 2019 Radio und Fernseh-Abgaben an die Schweiz zu leisten sind.

Laut der Pressemitteilung der ESTV (Eidgenössischen Steuerverwaltung) vom 30.08.2018, sind nur mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen unterstellt.

Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die der Schweizerischen MWST unterstellt sind, müssen hingegen keine Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen entrichten. Dies geht aus dem erläuternden Bericht zur Radio- und Fernsehverordnung hervor.

Die Verordnung tritt am 1.1.2019 in Kraft.

Einen Fachartikel zur Thematik finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter folgendem LINK

(Quelle: IHK Nürnberg)