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Schweiz: Versandhandel und Umsatzsteuerpflicht ab 1.1.2019

München (12.12.2018) - Ab 2019 sind ausländische Versandhändler in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese mit „Kleinsendungen“ einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken jährlich in der Schweiz generieren.

Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz für welche keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag ≤ 5 CHF beträgt. Dies ist der Fall für Artikel mit einem Warenwert ≤ 65 CHF bei einem regulären Steuersatz von 7,7 % und für Artikel mit einem Warenwert ≤ 200 CHF bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 %.Deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100‘000 Franken aus Kleinsendungen erzielt haben und wenn anzunehmen ist, dass auch in den zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 solche Lieferungen ausgeführt werden, sind ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch in der Schweiz steuer­pflichtig.

Deutsche Firmen müssen sich eintragen lassen

In Folge dessen muss sich das deutsche Unternehmen im Schweizer MWST-Register eintragen lassen und die Rechnungen an die Schweizer Kunden sind mit Schweizer MWST in Rechnung zu stellen. Bitte geben Sie diese Information an betroffene Unternehmen in Ihrem Kammerbezirk weiter.<o:p></o:p>

Einen Fachartikel mit weiteren Detailinformationen und Schaubildern finden Sie unter folgendem Link auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Quelle: News IHK München