Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz für welche keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag ≤ 5 CHF beträgt. Dies ist der Fall für Artikel mit einem Warenwert ≤ 65 CHF bei einem regulären Steuersatz von 7,7 % und für Artikel mit einem Warenwert ≤ 200 CHF bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 %.Deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100‘000 Franken aus Kleinsendungen erzielt haben und wenn anzunehmen ist, dass auch in den zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 solche Lieferungen ausgeführt werden, sind ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch in der Schweiz steuerpflichtig.
Deutsche Firmen müssen sich eintragen lassen
In Folge dessen muss sich das deutsche Unternehmen im Schweizer MWST-Register eintragen lassen und die Rechnungen an die Schweizer Kunden sind mit Schweizer MWST in Rechnung zu stellen. Bitte geben Sie diese Information an betroffene Unternehmen in Ihrem Kammerbezirk weiter.<o:p></o:p>
Einen Fachartikel mit weiteren Detailinformationen und Schaubildern finden Sie unter folgendem Link auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Quelle: News IHK München