Rechtsgrundlage für die Erhebung der Einkommensteuer ist das Gesetz über Einkommens- und Vermögenssteuer (statsskatteloven). Die progressiv ausgestaltete Einkommensteuer setzt sich grundsätzlich aus der staatlichen Einkommensteuer (personskat) und der kommunalen Einkommensteuer (kommuneskat), die unterschiedlich hoch ausgestaltet ist, zusammen. Durch die Gesetzesänderung wurde die Einkommensteuer im Basissteuersatz (bundskat) für das Jahr 2021 von 12,11 Prozent auf 12,09 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2022 wird sie 12,10 Prozent betragen.
Zum Thema:
- Lov om ændring af personskatteloven
- Überblick der dänischen Steuerbehörde zu Einkommensteuersätzen und Höchstgrenzen (auf Dänisch)
(Quelle:GTAI)