ie serbische Regierung hat ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Milch und Butter mit den folgenden Zolltarifpositionen verhängt:
- Milch (HS 0401 10 90 00, 0401 20 19 00, 0401 20 99 00, 0401 40 90 00 i 0401 50 19 00) und
- Butter (HS 0405 10 19 00, 0405 10 30 00, 0405 10 50 00 i 0405 10 90 00).
Das Ausfuhrverbot sei wegen der gestiegenen Nachfrage aus dem Ausland und der Sicherung der Versorgung der serbischen Bevölkerung nötig, so die Erklärung der Regierung. Es soll befristet bis vom 7. bis zum 30. September 2022 gelten. Exporte nach Albanien und Nordmazedonien sind weiterhin erlaubt.
(Quelle: GTAI)