Der vorgeschlagene Nachweis soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Er wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu entscheiden, von welchen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden.
Quelle: EU-aktuell