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Stillstand bei der WTO-Streitbeilegung – die EU reagiert

Brüssel - Die EU möchte trotz der Blockade des WTO-Schlichtungsgremiums auf Verstöße reagieren und Handelsregeln durchsetzen. Hierzu legt die Kommission einen Legislativvorschlag vor.

Am 12. Dezember 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der VO (EU) Nr. 654/2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln.

Die EU soll demnach auch dann Strafmaßnahmen verhängen dürfen, wenn kein Urteil des WTO-Streitbeilegungsgremiums vorliegt. Diese Maßnahme zeigt eine deutliche Reaktion auf die Blockade des WTO-Streitschlichtungsgremiums.

Nach den Regeln der WTO können erst dann Strafmaßnahmen eingeleitet werden, wenn der Konflikt das gesamte Streitschlichtungsverfahren durchlaufen hat. Aufgrund der derzeitigen Blockade führt dies jedoch ins Leere.

>>> Weiterlesen können Sie auf der Website von Germany Trade and Invest.

(Quelle: GTAI)