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Südliches Afrika: Einschränkungen für ‎Reisende wegen Einstufung als Virusvariantengebiete

Aufgrund der Ausbreitung einer neuen Variante des Coronavirus SARS-CoV2 (B.1.1.529), der so genannten „Omikron“-Variante, hat Deutschland folgende Länder als Virusvariantengebiete eingestuft: Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika.

München (30.11.2021) - Damit haben Reisende (auch Geschäftsreisende), die aus einem dieser Länder nach Deutschland einreisen ab sofort die Einreise- und Quarantänebestimmungen für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet zu befolgen.
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung gilt ein Beförderungsverbot für Unternehmen im ‎Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. ‎Deutsche Fluggesellschaften dürfen ab dem 27.11.2021 nur noch deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nach Deutschland befördern.
 
Die aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen der BRD für Einreisen aus Virusvariantengebieten finden Sie hier.

Die Listen der Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.‎

Quelle: News International IHK München