München (30.11.2021) - Damit haben Reisende (auch Geschäftsreisende), die aus einem dieser Länder nach Deutschland einreisen ab sofort die Einreise- und Quarantänebestimmungen für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet zu befolgen.
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung gilt ein Beförderungsverbot für Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Deutsche Fluggesellschaften dürfen ab dem 27.11.2021 nur noch deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nach Deutschland befördern.
Die aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen der BRD für Einreisen aus Virusvariantengebieten finden Sie hier.
Die Listen der Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.
Quelle: News International IHK München